Informationen und Unterlagen für Betriebsverantwortliche im Detailhandel und in der Gastronomie

Die Bewilligungsinhaber:innen sind zuständig für die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen in ihrem Betrieb. Dazu gehört die entsprechende Instruktion und Ausbildung des Verkaufspersonals. Schulungen sind am wirkungsvollsten, wenn sie regelmässig durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen, können den Betrieb verwaltungsrechtliche Massnahmen treffen.

  • Überlegen Sie sich, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen umsetzen können.
  • Betriebsverantwortliche Personen sind dafür zuständig, dass ihre Mitarbeitenden die rechtlichen Jugendschutz-Bestimmungen kennen und auch richtig anwenden. Machen Sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen anhand des Merkblattes Jugendschutzbestimmungen vertraut und geben Sie Infoblatt für Verkaufspersonal sämtlichen betroffenen Personen ab.
  • Bestellen Sie Jugendschutzmaterialien wie Hinweisschilder oder Altersrechner in unserem Onlineshop.

Unser Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Online-Schulungsplattform unter age-check. Dort finden Sie verschiedene Kurse zu den aktuellen Jugendschutz-Bestimmungen und deren praktischer Umsetzung. Die Kurse sind in einfacher Sprache gehalten und in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Serbo-Kroatisch verfügbar. Jede Schulung wird mit einem Test abgeschlossen und bei Bestehen wird ein Zertifikat als PDF ausgestellt. Testen Sie selbst, wie es um Ihr Wissen steht und verlangen Sie von Ihrem Personal, dass sie die für Ihren Betrieb relevanten Schulungen absolvieren.

Die wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung des Jugendschutzes sind:

  • Konsequente Ausweiskontrolle
  • Hilfsmittel wie z.B. Kontrollbänder, die ID Scan App) oder Altersrechner (siehe Onlineshop)
  • Hinweisschilder am Eingang und Verkaufspunkt
  • Sorgfältige und regelmässige Schulung der Mitarbeitenden (unser Angebot)
  • Überprüfung der Jugendschutz-Massnahmen z.B. durch Testkäufe

Gerne beraten wir sie telefonisch oder per E-Mail, die Kontaktangaben finden sie rechts oben bzw. in der mobilen Ansicht weiter unten.

Kontakt

Blaues Kreuz Thurgau / Schaffhausen
Julia Enderli
Fachmitarbeiterin Jugendschutz
052 654 15 15
E-Mail

Blaues Kreuz Thurgau / Schaffhausen 

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Betriebsbewilligung

Formulare für eine Betriebsbewilligung können Sie hier herunterladen:

Betriebsbewilligung Kanton Schaffhausen